Gericht beschließt: Verfallenlassen ist nicht rechtens!

Vor zwei Wochen ging die Kunde, dass die Geisterhauseigentümerin das Bezirksamt verklagt hatte, weil sie die Bußgelder wegen Nichtvornahme von Instandsetzungsmaßnahmen für unrechtmäßig hielt. Bei der Verhandlung am 30.10. am Verwaltungsgericht waren wir natürlich live dabei!

Leider konnte der klagende Anwalt vor Gericht weder die gute Absicht der Hauseigentümerin, das Haus instandsetzen lassen zu WOLLEN, glaubhaft machen, noch die Unzumutbarkeit wegen Unwirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens darlegen, zumal er mangels Gutachten nicht eine einzige Zahl nennen konnte, wie hoch denn die Sanierungskosten ungefähr liegen könnten.

Die Klage der Eigentümerin gegen Bußgelder wegen unterlassener Instandsetzung ist also abgewiesen worden. Da hätten die guten Hausgeister schon am liebsten die Sektkorken durch die splittrigen Fenster herausfliegen lassen! Passend zu Halloween war das mediale Interesse am berühmten Geisterhaus sehr hoch und führende Medien berichteten ausgiebig:

Abendschau vom 30.10.19

Tagesspiegel vom 31.10.19

Berliner Zeitung vom 31.10.19

Es ist also jetzt gerichtlich erwiesen, dass Vergammelnlassen im Falle von Mietshäusern nicht okay ist und Aktionen seitens der Ämter gegen Vergammelnlassen durchaus im Sinne des Gesetzes sind. Schon träumten wir von Gutachtern und Treuhändern, die die bösen Geister aus dem Haus treiben würden...

Doch da gibt es ja noch die Stadträte. Deren eine, zuständig für Ordnung und Wohnen, möchte jetzt doch lieber warten, bis das Urteil veröffentlicht ist. Danach möchte sie warten, was die Eigentümerin als nächstes unternimmt. Danach war da auch noch etwas in Karlsruhe zu beurteilen, darauf müsste man auch warten. Was war auch anderes zu erwarten?

So senkt sich der Vorhang über einen weiteren Akt dieses absurden Dramas. Möge er sich doch bald wieder heben. Frei nach Beckett:

O: Komm, wir tun was gegen Leerstand!
H: Wir können nicht.
O: Warum nicht?
H: Wir warten auf das Urteil.
O: Ah!

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